Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 13 SB 289/18 – Urteil vom 11.10.2019 Der Nachteilsausgleich H kann bei Erreichen der Volljährigkeit entzogen werden. Das Erreichen der Volljährigkeit führt dazu, dass die in Teil A Nr. 5 VMG geregelten “Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen” nicht mehr zu berücksichtigen sind, d.h. es müssen nunmehr sind…
Kategorie: Entscheidungen
Ein GdB von 40 für einen Diabetes mellitus setzt keine vier täglichen Blutzuckermessungen voraus
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 13 SB 158/17 – Urteil vom 24.10.2019 Ein GdB von 40 für einen Diabetes mellitus setzt keine vier täglichen Blutzuckermessungen voraus. Dieses Erfordernis besteht nach Teil B 15.1 Abs. 3 VMG nur für die Vergabe eines Einzel-GdB von 50. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Höhe des bei der Klägerin festzustellenden…
Keine Übernahme von Sachverständigenkosten bei Zufallsbefund
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 13 SB 389/19 – Beschluss vom 22.11.2019 Bei der Entscheidung, ob die Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens auf die Landeskasse übernommen werden, kommt es u.a. darauf an, ob das Gutachten die Sachaufklärung wesentlich gefördert hat. Dies wird regelmäßig dann angenommen, wenn deswegen ein Vergleich geschlossen oder ein Anerkenntnis…
aG nur bei mobilitätsbezogenem GdB von 80
Sozialgericht Osnabrück – S 30 SB 543/17 – Gerichtsbescheid vom 27.11.2019 Voraussetzung für den Nachteilsausgleich “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) ist, dass bei den Betroffenen eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung besteht, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. D.h., es müssen sich auf die Gehfähigkeit auswirkende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die in ihrer Gesamtheit einen GdB von 80 bedingen….
Keine Minderung des Berufsschadensausgleichs durch private Unfallrente
Sächsisches Landessozialgericht – L 9 VE 7/17 – Urteil vom 09.12.2019 Der einem Beschädigten i.S.d. BVG zustehende Berufsschadensausgleich wird nicht aufgrund des Bezugs von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung gemindert. Es greift keine Anrechnungsregel i.S.d. § 8 Abs. 2 BSchAV; eine private Unfallversicherung ist bereits aufgrund des fehlenden Berufsbezugs auch nicht einer gesetzlichen Unfallversicherung gleichzustellen….