Das “neue” Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) tritt im Wesentlichen am 01.01.2024 in Kraft (s. dazu auch auf dieser Seite “Umfassende Änderungen durch Gesetz zur Änderung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) vom 12.12.2019“). Mit ihm werden die diversen Gesetzte zum Sozialen Entschädigungsrecht (s. dazu ” im Handbuch “Das Recht der Sozialen Entschädigung” – endlich – in einem Gesetz in derzeit 158 Paragraphen zusammengefasst.
Das späte Datum 01.02.2024 findet seine Begründung darin, dass den zuständigen Behörden genügend Zeit gegeben werden soll, die auf Grund der Reform erforderlichen organisatorischen und strukturellen Maßnahmen im Verwaltungsbereich einzuleiten und umzusetzen; gleiches soll für notwendige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gelten (so Deutscher Bundestag, Drucksache 19/13824, S. 146).
VMGInfo.de hat das SGB XIV incl. der Gesetzesbegründungen der Bundesregierung sowie der Gegenäußerungen des Bundesrates unter dem Titel “Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch” veröffentlicht.
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