Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine umfassende Überarbeitung der behinderte und beschädigte Menschen betreffenden gesetzlichen Grundlagen.
1. Versorgungsmedizin-Verordnung
Durch die geplante Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung sollen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die der Verordnung als Anlage beigefügt sind, “auf der Grundlage des Standes der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin” fortentwickelt werden. Es “erfolgt eine Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze durch den Beirat und durch Facharbeitsgruppen, die von Beirat für die einzelnen medizinischen Fachgebiete eingesetzt worden sind. Ziel ist nicht nur die Verbesserung der fachspezifischen Begutachtungskriterien durch Anpassung an den aktuellen Stand der evidenzbasierten Medizin, sondern auch die Implementierung des bio-psycho-sozialen Modells des modernen Behinderungsbegriffs der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health – ICF) der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) in die gemeinsamen Begutachtungsgrundsätze.”
so Bundesministerium für Arbeit und Soziales: “Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.08.2018“
Dieser Entwurf ist heftiger Kritik ausgesetzt, u.v.a.:
Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP): “CBP-Stellungnahme zum Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB): “Stellungnahme des BeB zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: “DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)“
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD): “Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizinverordnung“
Sozialverband VdK Deutschland e.V.: “Stellungnahme zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“
Im Wesentlichen ob der nicht unerheblichen Befürchtung, dass die Stellung der behinderten Menschen beeinträchtigt wird, d.h. dass dieser Personenkreis in Zukunft schlechter gestellt werden soll, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versucht, zu beschwichtigen, s. dazu Informationspapier vom 14.02.2019.
Februar 20, 2020:
s. dazu auf diesen Seiten “Überarbeitung der VMG verschoben” .
2. Soziales Entschädigungsrecht
“Das auf dem BVG als Leitgesetz fußende System der Sozialen Entschädigung beinhaltet ein sehr ausdifferenziertes Leistungssystem mit hoch komplexen Rechtsvorschriften, das bei einem künftig insgesamt wesentlich kleiner werdenden Personenkreis nicht auf Dauer vorgehalten werden kann. Das den Leistungen zu Grunde liegende Recht nach dem BVG ist für die Bürgerinnen und Bürger z.T. schwer verständlich und für die Verwaltung in der Umsetzung schwer durchführbar. Das neue Recht soll einen bürgernahen Zugang zu den Leistungen der Sozialen Entschä digung eröffnen und damit auch bekannter werden. Die anwenderfreundliche Ausrichtung des SGB XIV soll auch bei einem aus demografischen Gründen kleiner werdenden Berechtigtenkreis eine hohe Qualität bei der Durchführung des SER sichern.”
Unter dem o.a. Link finden sich auch die diversen Stellungnahmen der Verbände pp!
3. Umsetzung
Der Zeitpunkt der Umsetzung dieser Vorhaben ist unbestimmt. Zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung wird im Internet gemunkelt, dass diese in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird. Dies erscheint nachvollziehbar, da nach einer ersten Bewertung des Vorhabens durchaus der Unwillen der durch die Änderungen betroffenen behinderten Menschen und damit einer erhebliche Wählergruppe zu befürchten steht.
Indes ist inzwischen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts die Schaffung des SGB XIV zum Jahr 2024 geregelt worden. Gleichzeitig ist die Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung – indes nur im Teil C – im Dezember 2019 in Kraft getreten.