Diese Seite ist für behinderte Menschen und Menschen eingerichtet, die wegen eines besonderen Opfers für die staatliche Gemeinschaft einen Gesundheitsschaden erlitten haben.
Die ausschließlich auf privater Initiative beruhende Seite VMGInfo.de ist die Abkürzung von “Informationen zu den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten die wichtigsten Bewertungsvorgaben im Rahmen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX), aber auch des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Seiten VMGInfo.de dienen also zur Information von behinderten Menschen, aber auch von Menschen, die ein Sonderopfer i.S.d. Sozialen Entschädigungsrechts erbracht haben.
Ob solche Informationen überhaupt sinnvoll sind, können wir derzeit nicht beurteilen. Es drängt sich uns nämlich immer mehr der Eindruck auf, dass behinderte Menschen und Menschen, die ein Sonderopfer i.o.a.S. erbracht haben, – gelinde gesagt – nicht im Fokus der Regierungsparteien stehen, sondern eher lästig sind – es wäre doch so viel einfacher ohne sie, vor Allem, wenn sie uniformiert sind! – Aber das müssen Sie beurteilen, ebenso wie die Frage, wem Sie ihre Interessenwahrnehmung anvertrauen oder ob Sie sich schließlich doch allein wegen der Publicity auf eine Straße kleben pp.
Es werden hier vor allem die Themen behandelt:
Behindertenrecht, behindert, schwerbehindert, Grad der Behinderung, GbB, Behinderungsgrad, Anhaltspunkte, Versorgungsmedizin- Verordnung, Rente, Rente für Schwerbehinderte, Rente für Behinderte, Grad der Schädigungsfolgen, GdS, ärztliche Begutachtung, Begutachtungsrichtlinien, Versorgungsmedizin, ärztliches Gutachten, Gutachten, Versorgungsamt, Feststellung des Behinderungsgrades, Befundbericht, § 109 SGG, Sozialrecht, SGB 9, SGB IX, SGB, Urteil Behindertenrecht, Gutachter, medizinischer Gutachter, Gutachten nach § 109 SGG, Sozialrecht Urteile zum Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis, Freifahrt, Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmittel, Freifahrt im Bus, Freifahrt mit der Bahn, Merkzeichen, Merkzeichen G, Merkzeichen B, Merkzeichen RF, Merkzeichen H, Merkzeichen aG, Nachteilsausgleich, Nachteilsausgleich G, Nachteilsausgleich B, Nachteilsausgleich H, Nachteilsausgleich RF, Nachteilsausgleich aG, Parken auf Behindertenparkplätzen, Behindertenparkplatz, erheblich gehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert, Parkausweis.
Geschichtsabriss:
Bereits 1916 erschienen die ersten “Anhaltspunkte für die militärärztliche Beurteilung der Frage der Dienstbeschädigung oder Kriegsbeschädigung bei den häufigsten psychischen und nervösen Erkrankungen der Heeresangehörigen.” Diese wurden durch die “Anhaltspunkte für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920” fortgeschrieben. 1952 wurden “Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen” vom Bundesarbeitsminister herausgegeben, die sich weiterhin zunächst im Wesentlichen mit den Folgen von Kriegsbeschädigungen befassten und in den Jahren 1954, 1958, 1965 und 1973 erweitert wurden. 1974 trat das Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – SchwbG – in Kraft und 1977 erschienen die “Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter nach dem Schwerbehindertengesetz” als Richtlinie für die Begutachtungen von Behinderungen, aber auch von Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese wurden 1983, 1996 und 2004, nunmehr unter dem Titel “Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz” (AHP) bzw. “… nach dem Schwerbehindertenrecht“, vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) neu aufgelegt.
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) schon seit 1993 eine Ermächtigungsnorm sowie klare gesetzlichen Vorgaben für die AHP angemahnt hattt, wurde durch das zum 21.12.2007 in Kraft getretene “Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts” vom 13.12.2007 (BGBl. 2007 I S. 2904 ff) für die Verrechtlichung der AHP eine Ermächtigungsgrundlage für eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassende Rechtsverordnung geschaffen.
Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurden anschließend die AHP durch die “Versorgungsmedizinischen Grundsätze” (VMG) – Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10.12.2008 – ersetzt; sie werden nun – im Ergebnis das Konzept der AHP fortsetzend – durch Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung fortgeschrieben. Zu beachten ist dabei, dass die VersMedV, bei der es sich um eine Rechtsverordnung und damit eine untergesetzliche Rechtsnorm handelt, die Rechtsanwender dann nicht bindet, wenn sie inhaltlich gegen höherrangige Rechtsnormen verstößt (BSG, Urteil vom 23.04.2009 – B 9 SB 3/08 R – zu den Bewertungsvorgaben der VMG zum Diabetes mellitus). Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass die VMG den aktuellen Stand der Wissenschaft wiederspiegeln. Denn es gehört zu den Aufgaben des beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildeten Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin, die Fortentwicklung der VMG entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft vorzubereiten. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass und inwiefern neuere medizinische Erkenntnisse bestehen (BSG, Beschluss vom 09.12.2010 – B 9 SB 35/10 B -; LSG NRW, Urteil vom 03.09.2018 – L 21 SB 102/16 -).
Seit 2000 wurden die AHP von Richter am Landessozialgericht Ulrich Wendler mit eigenen Anmerkungen und Beschlüssen des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin versehen auf den damals neuen Webseiten des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, sodann ab 2001 auf den Webseiten vsbinfo.de veröffentlicht. Parallel dazu kommentierte Richter am Sozialgericht Martin Schillings die AHP unter anhaltspunkte.de. Ca. 2005 wurden die Seiten zusammengelegt und seitdem werden die AHP / VMG ausschließlich von Ulrich Wendler kommentiert. In vollständiger Form (Buch und CD) werden die VMG von dem Sozialmedizinischen Verlag, Wesertal, verlegt. Dieser Verlag widmet sich umfassend und umfangreich den sozialrechtlichen Themen, vorrangig denen des Begutachtungswesens (s. anhaltspunkte.de). Anders als diese Seiten widmet sich VMGInfo.de ausschließlich den Belangen der behinderten Menschen und der Menschen, die wegen eines besonderen Opfers für die staatliche Gemeinschaft einen Gesundheitsschaden erlitten haben.
Ulrich Wendler