Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG – Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung -) die weitgehend verbindliche Vorgaben u.a. für die Bewertung einer Behinderung (Grad der Behinderung) normieren, sollten entsprechend dem “Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.08.2018” (s. dazu auf diesen Seiten „Umfassende Überarbeitung der VMG und der Gesetze zur Sozialen Entschädigung geplant“) – reformiert werden.
Dagegen haben Gewerkschaften, Schwerbehindertenvertretungen und Sozialverbände erhebliche Kritik erhoben (s.a.O.). Zudem wurde über die Online-Petition “Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen” Protest erhoben.
Dazu soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nunmehr angekündigt haben (z.B. Verdi, Stand Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11.02.2020 unter https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++f1ee29b2-42ab-11ea-bc53-001a4a160100), nicht zu unterschreiben, solange die Verbände nicht einverstanden seien. Ein so komplexes Vorhaben wie die Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung könne nur Erfolg haben, wenn alle Beteiligten grundsätzlich dahinterstünden und die Reform als einen Fortschritt für behinderte Menschen ansähen. Diese Voraussetzung seien derzeit nicht gegeben, weshalb die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vorerst gestoppt sei.