Versorgungsmedizinsche Grundsätze 


Teil B:   17. Haut

 

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z.B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen und ähnlichem muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdS.

Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können.


Anmerkung

17.1
Ekzeme
 

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)

 
  geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0 - 10
  Sonst 20 - 30

Anmerkung

Atopisches Ekzem ("Neurodermitis constitutionalis", "endogenes Ekzem")
 
  geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung  
  bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0 - 10
  bei länger dauerndem Bestehen 20 - 30
  mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall 40
  mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr 50

Seborrhoisches Ekzem
 
  geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen 0 - 10
  sonst, je nach Ausdehnung 20 - 30

17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem
 
  selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene 0 - 10
  häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen oder Allergene 20 - 30
  schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf 40 - 50
  Eine systemische Beteiligung z.B. des Gastrointestinaltraktes oder des Kreislaufs ist ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.  

Anmerkung

17.3 Akne
 


Acne vulgaris

 
  leichteren bis mittleren Grades 0 - 10
  schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung 20 - 30

Acne conglobata
 
  auf die Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszess- und Fistelbildungen und lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen 30 - 40
  schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade) wenigstens 50

17.4
Rosazea, Rhinophym
 
  geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend 0 - 10
  stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung 20 - 30

17.5
Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
 
  auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung 0 - 10
  auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung 20 - 40
  über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen 50 - 70

Anmerkung
 

17.6
Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)
 
  bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung 10
  sonst 20 - 40
  bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall 50 - 80
  in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher.  

17.7
Psoriasis vulgaris
 
  auf die Prädilektionsstellen beschränkt 0 - 10
  ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten 20
  bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen) 30 - 50
  Eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung (mit Zerstörung der Nagelplatten) sowie eine Gelenk- und Wirbelsäulenbeteiligung sind zusätzlich zu bewerten.  

Anmerkung
 

17.8 Erythrodermien
 
  bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses 40
  bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand 50 - 60
  mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand 70 - 80

17.9 Ichthyosis
 
  leichte Form,
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche Verfärbung
0 - 10
  mittlere Form
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung
20 - 40
  schwere Form
mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts
50 - 80

Anmerkung
 

17.10 Mykosen
 
  bei begrenztem Hautbefall 0 - 10
  bei Befall aller Finger- und Fußnägel, ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten 20

Anmerkung
 

Chronisch rezidivierendes Erysipel
 
  ohne bleibendes Lymphödem 10
  sonst, je nach Ausprägung des Lymphödems 20 - 40

Anmerkung
 

Chronisch rezidivierender Herpes simplex
 
  geringe Ausdehnung, bis zu dreimal im Jahr rezidivierend 0 - 10
  größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend 20

17.11 Totaler Haarausfall
 
  (mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern) 30

17.12 Naevus
 
Der GdS richtet sich allein nach dem Ausmaß einer eventuellen Entstellung.  

Pigmentstörungen (z.B. Vitiligo)
 
  an Händen und/oder Gesicht
gering
10
  ausgedehnter 20
  sonst 0

17.13 Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0 50
in anderen Stadien 80

Anmerkung