Versorgungsmedizinsche Grundsätze 


Teil C VMG: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht


Vorbemerkung
  1. Grundsätze zur Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht

  2. Tatsachen für die Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs

  3. Ursächlicher Zusammenhang

  4. Kann-Versorgung

  5. Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Entstehung und Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Verschlimmerung

  6. Bestimmung des Grades der Schädigungsfolgen

  7. Folgeschaden

  8. Folgen von medizinischen Maßnahmen

  9. Absichtlich herbeigeführte Gesundheitsstörungen

  10. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigungsfolge und Tod

  11. mit Wirkung zum 19.12.2019 gestrichen (Art. 26 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019)

  12. mit Wirkung zum 19.12.2019 gestrichen (Art. 26 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019)

  13. Voraussetzungen für die Pflegezulage, Pflegezulagestufen (entfällt mit Wirkung zum Jahr 2022  - Art. 27 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019)

 

Kausalitätsbeurteilung bei den einzelnen Krankheitszuständen nach den AHP


Die Nrn. 53 bis 143 der AHP 2008 behalten auch nach Inkrafttreten der Versorgungsmedizin-Verordnung zumindest Gültigkeit als antizipiertes Sachverständigengutachten.

Handbuch zum Sozialen Entschädigungsrecht


Ein Überblick über die einzelnen Entschädigungsregelungen