Versorgungsmedizinsche Grundsätze 


Versorgungsmedizinische Grundsätze

- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung -

 

Zum 01.01.2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher für die Feststellung des Ausmaßes der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)".

Die Versorgungsmedizin Verordnung vom 10.12.2008 ist fortgeschrieben worden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010, die Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010, die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010, die Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011, die Fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11.10.2012 sowie Artikel 26 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652, Nr. 50).

Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung sind:

Teil A: Allgemeine Grundsätze

Teil B: GdS-Tabelle

Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht

Teil D: Merkzeichen

 

Anhaltspunkte 2008

Die nicht bzw. nicht mehr in den VMG enthaltenen Hinweise, Unterlagen pp zum Schwerbehindertenrecht bzw. zum Sozialen Entschädigungsrecht - z.B. zu weiteren Merkzeichen, Kausalitätsbeurteilungen -, die aber dennoch zum überwiegenden Teil zumindest Gültigkeit als antizipiertes Sachverständigengutachten haben und auch ansonsten beachtenswerte Hinweise - insbesondere zum Gang der Untersuchung pp - enthalten :

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP 2008)

 

Soziales Entschädigungsrecht

Das Recht der Sozialen Entschädigung
- Handbuch zum Sozialen Entschädigungsrecht / Ein Überblick über die einzelnen Entschädigungsregelungen -

 

Inhaltsverzeichnis 

 

Wichtige Änderungen

Änderung des SGB IX mit Wirkung zum 01.01.2018

Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 19.12.2018

Änderung des SGB IX mit Wirkung zum 01.01.2018

Änderung des Teils C VMG mit Wirkung zum 19.12.2019

Hinweis

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Kommentierung: 04/2022 - Stand: März 2022